Gemeinsam für eine vernünftige Politik in Mühltal

Wir machen Politik aus Überzeugung: Für ein gutes Miteinander, für durchdachte Entscheidungen und für die Zukunft unserer Heimat. Wir wollen Mühltal gestalten – mit Vernunft und Verantwortung, statt mit Ideologie.

Doch gute Ideen allein reichen oft nicht aus – sie müssen auch gehört werden. Besonders im Wahlkampf ist es entscheidend, dass wir präsent sind, um die Menschen zu erreichen und zu überzeugen.

Warum wir Ihre Hilfe brauchen Viele Menschen wissen nicht: Unsere politische Arbeit vor Ort finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und private Spenden. Wir erhalten keine großen Budgets „von oben“. Um Informationsflyer zu drucken, Veranstaltungen zu organisieren und im Wahlkampf sichtbar zu sein, sind wir auf die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern wie Ihnen angewiesen.

Helfen Sie uns dabei, eine starke Stimme für unsere Heimat zu bleiben. Sorgen Sie mit Ihrer Spende dafür, dass eine Politik der Mitte in Mühltal handlungsfähig bleibt.

Ihr Vorteil: Der Staat spendet mit

Der Gesetzgeber weiß, wie wichtig Parteien für die Demokratie sind, und fördert Ihre Unterstützung massiv. Eine Spende an die CDU kostet Sie effektiv nur die Hälfte.

  • 50 % direkte Rückerstattung: Bis zu einer Spendensumme von 1.650 € (Alleinstehende) bzw. 3.300 € (Verheiratete) zieht das Finanzamt die Hälfte des Spendenbetrags direkt von Ihrer Steuerschuld ab.

  • Beispiel: Sie spenden 100 Euro. Ihre Einkommensteuer reduziert sich direkt um 50 Euro. Die tatsächlichen Kosten für Sie betragen also nur 50 Euro.

Spendenkonto

Empfänger: CDU Mühltal
IBAN: DE61 5085 0150 0000 5681 47
BIC: HELADEF1DAS
Verwendungszweck: Spende CDU Mühltal

Wichtige Informationen zu Spendenquittung & Steuer

Einfacher Nachweis: Für Spenden bis 300 Euro reicht dem Finanzamt in der Regel der einfache Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug („Vereinfachter Nachweis“).

Spendenbescheinigung: Bei höheren Beträgen (oder auf Wunsch) erhalten Sie von uns automatisch zu Beginn des Folgejahres eine offizielle Zuwendungsbescheinigung, sofern uns Ihre Anschrift vorliegt.

Rechtlicher Hinweis: Spenden von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, UG) sind steuerlich nicht begünstigt. Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.