Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Mühltal neu berechnet.
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bis dato existierende Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig. Rund 6 Jahre später wird die Grundsteuer zum 01.01.2025 neu berechnet. Dem vorausgegangen war ein langwieriger Ausarbeitungs- und Vorbereitungsprozess. Nach dem Urteil, hatten die Bundesländer die Aufgabe eine neue Grundsteuerberechnung aufzustellen. Hessen entschied sich für das sogenannte Flächen-Faktor-Modell und wich damit vom Bundesmodell ab. Auch in Mühltal gilt damit ab dem neuen Jahr das Flächen-Faktor-Modell. Doch was bedeutet das ? Das bedeutet, dass zunächst die individuelle Berechnung der Flächenbeträge der Grundstücke erfolgt und die Summe mit einem Faktor multipliziert wird. Dieser Faktor fällt umso höher aus je besser die Lage des Grundstücks ist. Der individuelle Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der Gemeinde Mühltal multipliziert. Mit einer einfachen Rechnung bedeutet das am Ende des Tages: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde Mühltal = Grundsteuer. Bei manchen wird die neue Berechnung zu einer höheren Grundsteuer führen, bei anderen wiederum zu einer niedrigeren Grundsteuer. Entscheidend ist nun, dass das Land Hessen mit der Einführung der neuen Grundsteuerberechnung eine Aufkommensneutralität beschlossen hat. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in jeder Stadt oder Gemeinde durch die hessische Reform weder steigen noch sinken soll. Der Hebesatz in Mühltal lag bei 850 Punkten (Grundsteuer B). Dies hätte aber dazu geführt, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt deutlich gesunken wäre. Das wiederum hätte gegen die hessischen Vorgaben zur Aufkommensneutralität verstoßen und hätte ein großes Haushaltsloch in die Mühltaler Finanzen gerissen. Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Hebesatz auf 1120 Punkte (Grundsteuer B) anzuheben, um die Vorgaben des Landes Hessens zu erfüllen. Entgegen der Darstellung anderer hat deshalb keine pauschale Erhöhung der Grundsteuer stattgefunden, sondern lediglich eine Umsetzung der hessischen Vorgaben zur Grundsteuerreform. Selbst bei dem neuen Hebesatz wird die Berechnung bei vielen Eigentümern sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einigen wird die Grundsteuer, trotz Anhebung des Hebesatzes, sinken, bei anderen wiederum steigen. Wie kann man heraus finden, wie hoch die zukünftige Grundsteuer für einen selbst sein wird ? Auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (www.muehltal.de) ist ein Grundsteuerrechner zu finden, mit dem man seine individuelle Grundsteuer berechnen kann. Besuchen Sie gerne unsere Social-Media Kanäle (Facebook und Instagram) um neues aus Mühltal zu erfahren.
CDU Mühltal.
